Pflicht in Niedersachsen - der Hundeführerschein!
In Niedersachsen müssen Hundebesitzer in Niedersachsen einen „Sachkundenachweis“ erbringen um zu zeigen, dass sie fähig sind, einen Hund zu halten und ihn stets im Griff haben. Der Hundeführerschein ist für alle Hundehalter verpflichtend, die ihren Hund nach dem 1. Juli 2011 angeschafft haben.
Die Hundeführerschein-Prüfung besteht aus einem theoretischen- und einem praktischen Teil. Hundehaltung, Tierschutzbestimmungen, Physiologie, Leinenführigkeit, Grundgehorsam und Sozialverhalten sind nur einige der relevanten Themen. Die theoretische Prüfung besteht derzeit aus 30 Multiple- Choice- Fragen aus insgesamt sieben Fachgebieten (Welpenkauf und Aufzucht, Lernverhalten, Hund und Öffentlichkeit, Ausdrucksverhalten, Haltung, Pflege und Gesundheit, Hund und Recht – sowie Hund und Mensch.


Diese Prüfung kann in unserer Tierarztpraxis in Drochtersen nach Terminvereinbarung innerhalb von 45 Minuten am Computer durchgeführt werden. Der praktische Teil dauert ca. 60 Minuten und überprüft das sichere Führen des Hundes in der Öffentlichkeit ohne Gefährdung oder Belästigung Dritter. Ein Mindestalter des Hundes von 12 Monaten wird empfohlen.
Beide Prüfungsabschnitte werden von unseren aktuell qualifizierten Tierärztinnen Mareike Badberg und Christina Mohr abgenommen.
Befreit von der Hundeführerschein- Pflicht in Niedersachsen sind Tierärzte, Jäger und Tierheimbetreiber.
Für eine Terminvereinbarung zu einer der Prüfungen und zur weiteren Klärung von Fragen melden sie sich bitte telefonisch in unserer Tierarztpraxis.